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   OLG Brandenburg, 12.11.2009 - 12 W 33/09   

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https://dejure.org/2009,16525
OLG Brandenburg, 12.11.2009 - 12 W 33/09 (https://dejure.org/2009,16525)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.11.2009 - 12 W 33/09 (https://dejure.org/2009,16525)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. November 2009 - 12 W 33/09 (https://dejure.org/2009,16525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zum Nachweis eines ärztlichen Behandlungsfehlers

  • Judicialis

    ZPO § 485 Abs. 2; ; ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 2
    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zum Nachweis eines ärztlichen Behandlungsfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2009 - 12 W 33/09
    Nach den Angaben der Antragstellerin dient das angestrebte Verfahren der Vermeidung eines weiteren Rechtsstreits und die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist grundsätzlich auch in einer Arzthaftungssache zulässig (BGH NJW 2003, 1741, 1742), wovon auch das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgeht.
  • OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08

    Behauptung des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2009 - 12 W 33/09
    Gleichwohl kann eine gerichtliche Entscheidung nicht ohne entsprechende sachverständige Feststellungen getroffen werden, da sie maßgeblich vom medizinischen Standard, der einen objektiven Charakter aufweist, bestimmt wird (vgl. OLG Oldenburg, MDR 2008, 1059).
  • OLG Köln, 23.04.2004 - 5 W 51/04

    Zulässigkeit eines Antrags auf Durchführung eines selbstständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2009 - 12 W 33/09
    Anders als in der vom Landgericht angeführten Entscheidung des OLG Köln (GesR 2004, 235) geht es vorliegend nicht um eine Klärung einer möglicherweise erfolgten jahrelangen fehlerhaften psychiatrischen Behandlung, sondern um eine in einem bestimmten Zeitraum erfolgte Medikation, mit der keine komplexen Fragestellungen verbunden sind, sondern hinsichtlich derer es lediglich erforderlich werden kann, zur Klärung des konkreten Zustandes der Antragstellerin im fraglichen Zeitpunkt bis dahin vorhandene Behandlungsunterlagen hinzuziehen.
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